Was ist eine Jugendvollversammlung?
Die Jugendvollversammlung ist ein Organ der JDAV, bei der du selbst die Jugendarbeit der Sektion Pößneck mitbestimmen kannst!
Wer nimmt an der Jugendvollversammlung teil?
Stimm-und teilnahmeberechtigt bei der Jugendvollversammlung sind nach §4 Abs. 2 unserer Sektionsjugendordnung (SJO) alle Mitglieder der Sektion von 8 bis 27 Jahren. Teilnahmeberechtigt sind außerdem alle Jugendleiter*innen, alle gewählten JDAV-Funktionsträger*innen und der Sektionsvorstand.
Was machen wir?
Bei der Jugendvollversammlung kannst du mitbestimmen, was wir in der Sektion machen. Außerdem werden auf der Jugendvollversammlung Delegierte für die Landes-und Bundesjugendleitertage gewählt, auf denen die Anliegen der JDAV Pößneck auf Landes-und Bundesebene vertreten werden. Mit der Teilnahme bestimmst du also selbst die Jugendarbeit der Sektion mit.
Wann findet die nächste Jugendvollversammlung statt?
Die ordentliche Jugendvollversammlung findet nach §4 Abs. 6 SJO jährlich statt. Den Termin für die nächste ordentliche Jugendvollversammlung findest du im Kalender.
Nach §4 Abs. 7 SJO kann aus dringlichen Gründen auch eine außerordentliche Jugendvollversammlung stattfinden. Dazu müssen 50% der Mitglieder des Jugendausschusses oder 5% aller JDAV Pößneck Mitglieder dies fordern. Anschließend findet innerhalb von 2 Monaten eine außerordentliche Jugendvollversammlung statt.
Protokolle der letzten Jugendvollversammlungen
Protokolle von den letzten Versammlungen sollen für jedes JDAV-Mitglied zugänglich sein. Bei Interesse meldet euch bitte beim Jugendrefent.
Habt ihr Fragen oder habt ihr ein Thema für die Jugendvollversammlung? Meldet euch 🙂
Tobias ist der Ansprechpartner für alle JDAVler*innen und die, die es werden möchten 😉